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    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 24(1) der 1. SprengV

    zum Verwenden (Abbrennen) von pyrotechnischen Gegenständen bis Klasse II im Zeitraum vom 2. Januar bis zum 30. Dezember

    AZ: 1100.1000/Spreng/

    Antragsteller/in





    Durchführende Person (sofern abweichend vom Antragsteller)









    Sind Sie Eigentümer des Veranstaltungsortes bzw. ist der Eigentümer mit dem Feuerwerk einverstanden?

    Besonders brandgefährdete Objekte im Umkreis von 200 Metern







    Hinweis für den Anmelder / Durchführenden

    • Der Antrag ist spätestens 14 Tage vor der geplanten Durchführung einzureichen.

    • Die Behörde behält sich vor, den Anmelder zu einem Ortstermin zu laden.

    • Die Erlaubnis kann jederzeit widerrufen werden (z. B. bei erhöhter Brandgefahr).

    • Die Gebühr für die Erlaubnis beträgt 55,75 €.

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