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Behördennummer Mo – Fr 8 – 18 Uhr
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    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 24(1) der 1. SprengV

    zum Verwenden (Abbrennen) von pyrotechnischen Gegenständen bis Klasse II im Zeitraum vom 2. Januar bis zum
    30. Dezember

    AZ: 1100.1000/Spreng/

    Antragsteller / in

     







    durchführende Person, sofern diese nicht mit dem Antragsteller identisch ist













     

    Besonders brandgefährdete Objekte im Umkreis von 200 Metern (Benzinlager, Scheunen, Wald...)







    Hinweis für den Anmelder / Durchführenden:




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