Unter Bezugnahme auf § 5 der Bekanntmachungssatzung der Stadt Brandis, in der Fassung vom 28.01.2014, wird folgendes öffentlich bekanntgemacht:
Haushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2025
Gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO ist der Haushaltsplan mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung für die Dauer von mindestens einer Woche an einer bestimmten Verwaltungsstelle zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten auszulegen oder elektronisch zur Verfügung zu stellen.
Der Haushaltsplan wird im Zuge dieser öffentlichen Bekanntmachung in der Zeit vom 20.12.2025 bis zum 29.12.2025 auf der Homepage der Stadt Brandis elektronisch zur Verfügung gestellt. Erscheinungstag dieser öffentlichen Bekanntmachung ist der 19.12.2025.
Brandis, den 19.12.2025
gez. Arno Jesse
Bürgermeister

