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Stadtrat hat neue Hebesätze beschlossen

Bis zum 30. Juni 2025 haben die sächsischen Kommunen Zeit, ihre Hebesätze neu festzulegen. Diese gelten dann rückwirkend für das gesamte Jahr 2025. Für die Erhebung der Grundsteuer 2025 ist der Erlass neuer Grundsteuerbescheide erforderlich, da die alten Bescheide
aufgrund der Regelung des § 266 Absatz 4 Bewertungsgesetz (BewG) nicht mehr als Grundlage für Vorauszahlungen dienen können. Auf die neu zu erlassenden Bescheide für 2025 können die auf der Basis des bisherigen Rechts beschlossenen alten Hebesätze
nicht mehr angewendet werden. Den Städten und Gemeinden wird daher der Erlass einer separaten Hebesatzsatzung empfohlen, um den Erlass neuer Grundsteuerbescheide für 2025 sicherzustellen.
Der Stadtrat der Stadt Brandis hat nun die neue Hebesatzsatzung in seiner Sitzung vom 4. März 2025 beschlossen. Nach der Verarbeitung der neuen Messbeträge stellt es sich so dar, dass die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) im Gesamtvolumen
geringer ausfällt. Bei der Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) ist dagegen eine Erhöhung aufgetreten. Da seitens des Gesetzgebers und der Stadt Brandis eine Aufkommensneutralität gewünscht ist, sind die Hebesätze entsprechend
anzupassen. Da hierbei nur die Gesamtsteuereinnahmen betrachtet werden dürfen, gibt es im jeweiligen Einzelfall sowohl Verringerungen, eine gleichbleibende Grundsteuer als auch mögliche Erhöhungen.

Die Hebesätze wurden wie folgt festgesetzt:

Steuerartaltneu
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe)300 v.H.440 v.H.
Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke)405 v.H.340 v.H.
Gewerbesteuer400 v.H.400 v.H.


Wie geht es jetzt weiter?
Ab 19. März werden die Bescheide durch die Stadt Brandis versendet. Das bedeutet, dass die ersten Zahlungen in Kalenderwoche 17 (21.-25. April 2025) fällig werden.
ACHTUNG: Bei Grundstückseigentümern, die der Stadt Brandis eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der entsprechende Betrag automatisch abgebucht.
Wer den Betrag bisher per Dauerauftrag überwiesen hat, muss diesen selbst anpassen.
Die Information über die Zahlungsart steht jeweils auf den Bescheiden.

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