c
Behördennummer Mo – Fr 8 – 18 Uhr
Behördennummer Mo – Fr 8 – 18 Uhr

Vorhaben

Stellenangebote

Formulare

Bürgermelder

Bürgerversammlung am 12. März: Firma JUWI stellt Projekt-Idee für Windenergieanlagen im Energiepark Waldpolenz vor

Im Mai vergangenen Jahres wurde vom Stadtrat mehrheitlich ein Grundsatzbeschluss gefasst, im Energiepark Waldpolenz neben der bestehenden Solarfreifläche und der Biogasanlage auch die Errichtung von Windkraftanlagen zu ermöglichen. Hintergrund ist, dass durch die aktuelle Gesetzeslage bis Ende 2027 im Freistaat zwei Prozent der Flächen für Windkraft zur Verfügung gestellt werden müssen. Aus dem Grund wurde Bürgermeister Arno Jesse das Mandat erteilt, Gespräche mit verschiedenen Anbietern von Windkraftanlagen zu führen. Das aus Sicht des Bürgermeisters und der Mehrheit der Stadträte beste Angebot hat inzwischen die Firma JUWI unterbreitet, die bereits den Solarpark und die Biogasanlage im Energiepark errichtet hat und die in Brandis seit 2010 eine Niederlassung mit inzwischen rund 70 Mitarbeitern betreibt. Geplant sind bis zu vier Anlagen unmittelbar vor der Niederlassung auf dem Gebiet von Waldpolenz.

Am Dienstag, den 12. März 2024, findet nun um 19 Uhr in der Brandiser Mehrzweckhalle (Foto: Archiv) eine Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger zu diesem Projekt der möglichen Windenergieanlagen im Energiepark Waldpolenz statt. Dabei werden durch die Stadt Brandis die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie durch JUWI das konkrete Projektvorhaben vorgestellt.

Diese intensive Einbeziehung der Bürgerschaft zu diesem Thema geschieht bewusst vor der Entscheidung des Stadtrats, der nach jetzigem Zeitplan darüber in seiner Mai-Sitzung beschließen wird.

Hintergrund: Im Freistaat Sachsen ist der Bau von Windkraftanlagen seit März 2023 auch auf bestimmten Waldflächen möglich. Mit derzeit gültigen Abstandsflächen zu Wohnsiedlungen oder Naturschutzgebieten kommt im Moment ein Gebiet am Energiepark Waldpolenz rund um die Biogasanlage in Frage. Dort liegt ein Grundstück, welches sich in städtischem Besitz befindet und für einen Windpark mit vier Windenergieanlagen ausgelegt werden könnte. Grundlage der Debatte ist die gesetzliche Vorgabe durch das Wind-an-Land-Gesetz des Bundes, welches den Bundesländern die Auflage gibt, zwei Prozent der Landesfläche für Windkraft auszuweisen – eigentlich bis 2032. Das ambitionierte Ziel des Freistaates Sachsen ist es nun, dass dies hier bis zum 31. Dezember 2027 geschehen soll. Bis dahin haben Kommunen noch die Möglichkeit, gegebenenfalls mitzugestalten und aktiv in den Prozess einzugreifen. Wird das Ziel nicht erreicht, gilt § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB, wonach dann im so genannten Außenbereich fast ohne Einschränkungen Windkraftanlagen gebaut werden können, sofern der Abstand von einem Kilometer zur nächsten Wohnsiedlung eingehalten wird. „Das bedeutet wiederum, dass die Windräder auf jeden Fall kommen, nur können wir dann nicht mehr steuern, wohin“, erklärt Bürgermeister Arno Jesse. Denn im Außenbereich befinden sich Grundstücke von Privateigentümern, die sich dann sicher mit Investoren ins Benehmen setzen werden. Steht allerdings bereits eine Windenergieanlage oder mehrere im Umkreis, darf bisher innerhalb eines Radius’ von fünf Kilometern keine weitere errichtet werden.

Skip to content